Haft wegen Betrugs mit Corona-Tests: Das Landgericht hat einen 29-Jährigen verurteilt. (Symbolbild)
Haft wegen Betrugs mit Corona-Tests: Das Landgericht hat einen 29-Jährigen verurteilt. (Symbolbild) Foto: Marius Becker/dpa

Mönchengladbach (dpa/lnw) – Wegen gewerbsmäßigen Millionenbetrugs mit Corona-Tests hat das Landgericht Mönchengladbach einen 29-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem werde der «Tatertrag» von knapp 1,3 Millionen Euro eingezogen, entschied die Strafkammer.


Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts und seinem eigenen umfassenden Geständnis massenweise nie durchgeführte Corona-Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet und so das Geld ergaunert.

Die Staatsanwältin hatte sogar sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der mehrfach vorbestrafte Mann habe damals rücksichtslos eine Notlage des Staates ausgenutzt, um sich zu bereichern, sagte sie.

Keine weitere Milderung durch das Geständnis

Das Geständnis werteten die Richter zwar zugunsten des Angeklagten, der angerichtete hohe Schaden rechtfertige aber keine weitere Milderung der Strafe, sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Zudem sei der Mann mehrfach – darunter auch wegen Betrugs – vorbestraft.

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf. Er hatte offenbar auf eine geringere Strafe gehofft. «Fünfeinhalb Jahre, das ist schon sehr hart», sagte er an die Richter gewandt.

Spielschulden und teures Auto

Der Mönchengladbacher hatte in seinem Geständnis unter anderem Spielschulden als Grund für die Tat genannt. Das Geld habe er ausgegeben, beim Glücksspiel verzockt, sich ein teures Auto und eine Luxusuhr gekauft sowie seine Schulden bezahlt, sagte er. Es sei ihm auch leicht gemacht worden, Kontrollen habe es nicht gegeben, hatte er angefügt.

Das entschuldige nichts, meinte die Anklägerin. «Dass die Tests so einfach abgerechnet werden konnten, war angesichts der damaligen Notlage vom Staat so gewollt.»

Erst mit Partner legal, dann im Alleingang illegal

Nach eigener Schilderung hatte der Angeklagte zunächst gemeinsam mit einem Nachbarn im Auftrag der Stadt eine legale Teststelle betrieben. Als der Partner das Zentrum Ende Juni 2022 wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben abmeldete, hatte der 29-Jährige laut Gericht vergeblich versucht, den Betrieb allein zu übernehmen. Als das scheiterte, habe er mit der Kennung der stillgelegten Teststelle weiterhin Corona-Tests über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet und sogar weitere fünf nicht existente Testzentren angemeldet.

Wegen zu hoher Summe aufgeflogen

Aufgeflogen war der Betrug, weil der Angeklagte über die von ihm ergaunerten knapp 1,3 Millionen Euro hinaus noch wesentlich höheren Summen abrechnete. Er habe die Auszahlung von weiteren 6,9 Millionen Euro beansprucht. Damit sei einen Schwellenwert überschritten worden. Ein Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung habe die Fälle persönlich geprüft und den Betrug entdeckt.