Desinfektionsschleuse an der Zufahrt für einen Geflügelhof in Rees. Wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs mussten dort fast 19.000 Puten getötet werden.
Desinfektionsschleuse an der Zufahrt für einen Geflügelhof in Rees. Wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs mussten dort fast 19.000 Puten getötet werden. Foto: Bernd Thissen/dpa

Rees/Kleve (dpa/lnw) – Die Geflügelpest weitet sich in der aktuellen Flugzeit der Wildvögel aus und hat in größerem Umfang Nordrhein-Westfalen erreicht. In einem Betrieb in Rees am Niederrhein mussten wegen der Tierseuche knapp 19.000 Puten getötet werden, wie der zuständige Kreis Kleve mitteilte. 


In Essen meldeten die Behörden bei einer gefundenen toten Kanadagans einen Fall von Vogelgrippe. Ob es sich dabei um die Geflügelpest, die hochansteckende Form der Vogelgrippe, handelt, wird nach Angaben der Stadt noch untersucht. 

Im Kreis Soest wurde ein toter Kranich positiv auf die Geflügelpest getestet. Auch dieser Verdachtsfall muss laut Kreis noch vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als Referenzlabor bestätigt werden. Außerdem gab es einen Verdachtsfall in Duisburg mit einer verendeten Wildgans, bei der das Duisburger Veterinäramt eine Vogelgrippe-Infektion bestätigte.

Risiko für weitere Ausbrüche «hoch» 

Die Krankheit kann vor allem von wildlebenden Wasservögeln auf Geflügel wie Legehennen und Mastputen übertragen werden. Das FLI spricht unter Hinweis auf die aktuell hohe Dichte an Wildvögeln in den Zugkorridoren von einer dynamischen Entwicklung. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und auch für die Verbreitung unter Wildvögeln wurde auf die Stufe «hoch» heraufgesetzt. 

Zuvor hatte es größere Ausbrüche unter anderem in Brandenburg und Baden-Württemberg gegeben. Allein in Nordbrandenburg wurden nach Behördenangaben schon mehr als 1.000 tote Kraniche geborgen. 

Zehn-Kilometer-Überwachungszone

Zur Eindämmung der Tierseuche wurde im Kreis Kleve eine Schutzzone von drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius angeordnet. In beiden Sperrzonen gilt eine Stallpflicht auch für private Halter, um das Geflügel von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

Zuvor hatte das FLI die Geflügelpest in dem Reeser Betrieb offiziell bestätigt. Nach der Tötung der Tiere würden die Ställe nun gereinigt und desinfiziert, hieß es. Auf dem Hof waren Männer in Overalls bei der Arbeit zu sehen. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes standen an der Einfahrt zu dem Hof, wie auf Bildern zu sehen ist.

Den finanziellen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen. Die Tierkadaver werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbrannt. Unabhängig von möglichen Einnahmeverlusten sei die Tötung so vieler Tiere für die Geflügelhalter natürlich sehr belastend, sagte ein Sprecher des Kreises. 

Ämter raten zu Vorsicht und Hygiene

Die Veterinärämter mehrerer NRW-Kreise riefen Geflügelhalter zur Vorsicht auf. Das gelte auch für Kleinstbetriebe mit nur wenigen Tiere, hieß es in Mitteilungen der Kreise Höxter und Soest. Geflügel dürfe nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Getränkt werden dürfe nur mit Leitungswasser, nicht mit Oberflächenwasser, das möglicherweise durch Wildvögel kontaminiert sei. 

Die Halter müssten besonders auf Hygiene achten und vorsorglich Vorkehrungen für eine mögliche Stallpflicht treffen. Außerdem sollten sie ihre Tiere besonders sorgfältig auf Erkrankungen und Todesfälle beobachten. Gefundene tote Tiere – ob wild oder im Stall – sollten nicht angefasst werden. 

«Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor der beste Schutz gegen die Geflügelpest», sagte NRW-Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. Es sei sichergestellt, dass Lebensmittel aus infizierten Beständen nicht in die Lebensmittelkette gelangten. Außerdem sei das Virus hitzeempfindlich. Durcherhitzte Lebensmittel würden als unbedenklich angesehen. 

Ansteckungsgefahr für den Menschen gering

Eine Ansteckung des Menschen mit Geflügelinfluenza ist nach FLI-Angaben zwar prinzipiell möglich, aber äußerst selten. Eine Ansteckung würde engen Kontakt zu infiziertem Geflügel mit einer sehr hohen Viruslast voraussetzen. Aktuell bestehe für die Bevölkerung  kein besonderes Risiko. Das Institut rät dennoch, Abstand zu Wildvögeln zu halten, Tiere nicht zu füttern und auf gute Handhygiene zu achten.