Für Geflügel im Kreis Kleve gilt wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs in einer Schutzzone ab Samstag eine Stallpflicht
Für Geflügel im Kreis Kleve gilt wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs in einer Schutzzone ab Samstag eine Stallpflicht Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Rees/Kleve (dpa/lnw) – Wegen eines bestätigten Geflügelpestausbruchs in einem Betrieb in Rees am Niederrhein sind dort knapp 19.000 Tiere getötet worden. Das teilte der zuständige Kreis Kleve mit. Zugleich wurden mit Wirkung vom 25. Oktober an eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius um den Betrieb errichtet.


In beiden Sperrzonen gilt eine Stallpflicht, um das Geflügel von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Futter oder das Fleisch geschlachteter Tiere, das den Virus enthalten könnte, darf nicht aus der Zone heraus gebracht werden. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

Zuvor hatte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Geflügelpest in dem Reeser Betrieb offiziell bestätigt. Nach der Tötung der Tiere würden die Ställe nun gereinigt und desinfiziert, hieß es.

Vogelgrippefall auch in Essen

In Essen hatten die Behörden am Donnerstag bei einer gefundenen toten Kanadagans einen Fall von Vogelgrippe gemeldet. Ob es sich dabei um die Geflügelpest, die hochansteckende Form der Vogelgrippe, handelt, wird nach Angaben der Stadt noch untersucht. Auch hier rät das Veterinäramt, Geflügel in geschlossenen Ställen zu füttern und möglichst auch im Stall zu halten. Gefundene tote Tiere sollten nicht angefasst werden.

Eine Ansteckung des Menschen mit Geflügelinfluenza ist nach Angaben der Stadt selten und erfordert engen Kontakt zu infiziertem Geflügel mit einer hohen Viruslast. Bürgerinnen und Bürger sollten daher Abstand zu Wildvögeln halten, Tiere nicht füttern und auf gute Handhygiene achten.