Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Entscheidung im Fall eines ehemaligen IS-Kämpfers verkündet. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Entscheidung im Fall eines ehemaligen IS-Kämpfers verkündet. (Archivbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Münster (dpa) – Ein in Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilter ehemaliger IS-Kämpfer darf in seine Heimat Tadschikistan abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung davon überzeugt, dass dem 39-Jährigen, der seine Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Jahren verbüßt hat, in seiner Heimat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine Folter drohe, sondern eine nach den Maßstäben der Europäische Menschenrechtskonvention menschenwürdige Behandlung.


Das Heimatland Tadschikistan hatte dies der Bundesrepublik über das Auswärtige Amt zugesagt. Von daher sei die Klage des Mannes gegen ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgehobenes Abschiebeverbot abzuweisen. Der Mann lebt mit seiner Familie im Kreis Warendorf im Münsterland. Nach Angaben des Ministeriums in Berlin seien die Zusagen aus Tadschikistan belastbar. Demnach halten sich die Behörden an Absprachen, es herrsche eine gute Arbeitsbeziehung. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte angegeben, dass es keine Belege für menschenrechtswidrige Behandlungen in dem Land gebe. 

Richter Justus Stech hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Frage, wie belastbar diese Aussagen und die Zusicherung aus dem Heimatland sind, für sein Urteil von entscheidender Bedeutung seien. 

Polizeistation: Messer an Hals gehalten

In die Schlagzeilen geraten war der Kläger, weil er sich im Februar 2025 in einer Polizeiwache in Oelde im Kreis Warendorf ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte. Mit diesem Schritt hatte er die Abschiebehaft verhindert. Kurz darauf hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren zum Ausländerrecht entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden darf. Anders als das Verwaltungsgericht zum Asylrecht sah das OVG trotz der Zusage aus seiner Heimat Gefahr für Leib und Leben des Mannes. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ keine Berufung zu. Dagegen kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. 

Weiteres Verfahren anhängig

Neben der Frage nach dem Abschiebeverbot und dem Asylstatus ist am Verwaltungsgericht Münster noch ein weiteres Verfahren des Mannes anhängig. Hier geht es um den Komplex, in dem das OVG in der Eilsache die Abschiebung laut Ausländerrecht gestoppt hatte.