Münster (dpa/lnw) – Behörden in Nordrhein-Westfalen durften AfD-Mitgliedern bislang nicht allein mit Verweis auf ihre Parteizugehörigkeit den Besitz von Waffen verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden – und damit mehrere anderslautende Entscheidungen revidiert.
Zuletzt hatten Richter in NRW mehrmals entschieden, dass Jäger, Sportschützen oder Waffensammler allein wegen ihrer AfD-Zugehörigkeit der Waffenbesitz verboten werden könne. Diese Entscheidungen haben nun keinen Bestand mehr.
Grundlegende Bedeutung dürfte das Urteil trotzdem nicht haben – denn die Richter haben ihren Beschluss am 30. April gefällt, kurz bevor das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei als gesichert rechtsextrem eingestuft hat.
Behörden wollten AfD-Mitglieder 197 Waffen wegnehmen
Konkret haben sich die Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) mit drei Fällen beschäftigt, darunter einem AfD-Funktionär, der mehrmals für die Partei bei Wahlen angetreten war. Die zuständige Behörde hat dem Sammler und Sportschützen wegen der Mitgliedschaft in der AfD vor zwei Jahren den Besitz seiner 197 Waffen verboten.
Der Betroffene zog dagegen vor Gericht. Doch in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Behörde recht gegeben: Allein die damalige Einstufung der AfD als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen führe dazu, dass alle Parteimitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig gelten müssten, urteilten die Richter.
Senat ändert seine Meinung
Auch das OVG folgte dieser Einschätzung zunächst in mehreren Eilverfahren. Doch nun kam der 20. Senat im Hauptsacheverfahren überraschend zu einer anderen Einschätzung. Allein die Mitgliedschaft in der AfD durfte damals kein Grund sein, um etwa einem Sportschützen oder Jäger den Besitz von Waffen zu verbieten, betonten die Richter.
Die bisherige Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz sei noch kein Beleg dafür gewesen, dass die Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Das sei aber Voraussetzung dafür, dass man alle Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig einstufen und ihnen den Besitz von Waffen grundsätzlich verbieten könne.
Keine aktuelle Einschätzung
Ob die Entscheidung heute – nachdem die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft ist – anders ausfallen würde, spielt in den Überlegungen der Juristen keine Rolle.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat zwar keine Revision zugelassen – dagegen ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich.