In dieser Klinik soll eine 13-jährige Patientin eine Betreuerin mit einem spitzen Gegenstand angegriffen haben. (Archivbild)
In dieser Klinik soll eine 13-jährige Patientin eine Betreuerin mit einem spitzen Gegenstand angegriffen haben. (Archivbild) Foto: Christian Müller/dpa

Hamm/Paderborn (dpa/lnw) – Im Fall einer 13-jährigen mutmaßlich islamistischen Gefährderin, die in einer Psychiatrie in Paderborn eine Betreuerin niedergestochen haben soll, muss eine andere Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) das Mädchen aufnehmen. Das Oberlandesgericht in Hamm hat nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Beschwerde der Einrichtung abgelehnt.


Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn hatte die Einweisung angeordnet. Die jetzt zurückgewiesene Beschwerde der Klinik richtete sich gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17. August. Laut OLG hatte der ärztliche Leiter der Einrichtung argumentiert, dass die Ärzte zwar eine Fremdgefährdung durch das Mädchen sehen würden, aber dafür gebe es keine psychologischen Gründe. Auch liege keine Eigengefährdung vor. 

Diese Sicht teilte das OLG in der Eilentscheidung nicht. Es sei bei der vorläufigen Einschätzung nicht auszuschließen, dass die Gefährdung mit dem psychischen Zustand des Mädchens in Verbindung stehe. Das Kind soll jetzt noch mehrere Wochen bis in den September in der Klinik bleiben. Über die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

13-Jährige ist noch nicht strafmündig

Das Problem für die Behörden ist das Alter des Mädchens. Mit 13 Jahren ist sie noch nicht strafmündig. Für ihren Angriff auf eine Betreuerin kann sie nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Um sie zu schützen, halten sich die Behörden mit Verweis auf die noch laufenden Ermittlungen und ihr Alter mit Details zurück. 

Die 13-Jährige hatte in der Küche der psychiatrischen Klinik in Paderborn am vergangenen Samstag eine 24-jährige Betreuerin mit dem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Nach einer Notoperation ist die Frau außer Lebensgefahr.

Die Polizei hatte nur wenige Tage zuvor vor einer solchen Tat gewarnt. Staatsanwaltschaft und Polizei äußern sich derzeit nicht. Zum einen verweisen die Behörden auf die noch laufenden Ermittlungen, zum anderen auf das Alter. 

Jugendliche galt als islamistische Gefährderin

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten und der Nachrichtenagentur dpa aus Polizeikreisen bestätigt wurde, stand die 13-Jährige bereits seit Monaten als mutmaßlich islamistische Gefährderin im Fokus der Behörden. Von der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Polizei Bielefeld gab es nach dem Angriff keine weiteren offiziellen Informationen, wie lange das Mädchen bereits überwacht und ob es als mutmaßliche islamistische Gefährderin eingestuft worden war.