
Bonn (dpa) – Im Prozess gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff hat das Bonner Landgericht mehrere Befangenheitsanträge der Nebenkläger gegen die Richter zurückgewiesen. Die von den Antragstellern vorgetragenen Punkte begründeten nicht die Besorgnis der Befangenheit, wie die zuständige große Strafkammer nach Angaben einer Gerichtssprecherin entschied.
Winterhoff ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll 36 Kindern und Jugendlichen ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet haben, obwohl dafür «keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden» habe. Der 70-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Die Nebenkläger-Anwälte hatten insgesamt zehn Befangenheitsanträge gegen die aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen bestehende Kammer gestellt. Dabei ging es unter anderem um Überlegungen der Richter, Fälle vom Verfahren abzutrennen, bei denen die vom Gericht beauftragten Nachermittlungen der Polizei noch nicht abgeschlossen sind.
Der Prozess gegen Winterhoff hatte im Februar begonnen. Bisher gab es rund 20 Hauptverhandlungstage, das Gericht hat bis zum Jahresende bislang etwa 40 weitere Termine geplant. Wären die Befangenheitsanträge erfolgreich gewesen, hätte der Prozess von vorn beginnen müssen.