Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Kartell-Bußgeld gegen den Aluminiumverarbeiter Otto Fuchs von 145 auf 30 Millionen Euro gekürzt. (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Kartell-Bußgeld gegen den Aluminiumverarbeiter Otto Fuchs von 145 auf 30 Millionen Euro gekürzt. (Symbolbild) Foto: Marius Becker/dpa

Düsseldorf/Meinerzhagen (dpa/lnw) – In einem Kartellbußgeldverfahren gegen eine Aluminium-Schmiede hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Bußgeld des Bundeskartellamts von 145 Millionen auf 30 Millionen Euro herabgesetzt.


Drei Leitungspersonen der Firma Otto Fuchs müssen außerdem Geldbußen in Höhe von insgesamt 34.000 Euro zahlen, wie das Gericht mitteilte. Auch hier reduzierte das Gericht die Summen: Das Kartellamt hatte gegen sie insgesamt 475.000 Euro Bußgelder verhängt. (Az. V-6 Kart 2/21 OWi).

Wegen kartellrechtswidriger Absprachen hatte das Bundeskartellamt Ende 2020 gegen fünf Aluminiumschmieden Bußgelder in Höhe von insgesamt 175 Millionen Euro verhängt. Auf die Firma Otto Fuchs entfielen davon 145 Millionen Euro. Die Unternehmen hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Die Verfahren gegen die anderen Firmen wurden rechtskräftig abgeschlossen. 

Gericht: Jahrelanger Informationsaustausch

Das Gericht geht davon aus, dass sich zwei Vertreter der Firma Otto Fuchs mehrere Jahre lang mit Aluminiumherstellern getroffen haben. Dabei sollen sie kartellrechtswidrig Informationen über Kosten- und Preisbestandteile ausgetauscht haben. Zu den Kunden der Schmiedebetriebe zählten demnach Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie. 

Eine Geldbuße muss auch der seinerzeit persönlich haftende Gesellschafter zahlen – wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, weil er nicht die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen getroffen habe, um Kartellverstöße zu verhindern.

Bei der Höhe des Bußgelds habe der Senat berücksichtigt, dass der Austausch oft wenig konkret gewesen sei. Es seien Preisbestandteile erörtert worden, die nur einen geringen Kostenanteil betrafen. Das Gewinn- und Schadenspotential sei daher trotz hoher betroffener Umsätze gering gewesen.

Firma wirft Behörde «unverhältnismäßige Vorgehensweise» vor

In einer Stellungnahme warf das Unternehmen aus Meinerzhagen (Märkischer Kreis) dem Bundeskartellamt eine «unangemessene und unverhältnismäßige Vorgehensweise» in der Bewertung des Vorgangs vor. Dies zeige sich insbesondere in der jetzt vorgenommenen Bußgeldreduzierung.

Das Gericht habe den Tatvorwurf im Ergebnis nicht als langjährige kartellrechtswidrige Absprache, sondern lediglich in Teilen als unzulässigen Informationsaustausch für einen wesentlich kürzeren Zeitraum gewertet.

Das Bundeskartellamt teilte mit, das Unternehmen Otto Fuchs habe zulasten seiner Kundinnen und Kunden einen Kartellverstoß begangen. Dies habe das Oberlandesgericht bestätigt. «Abweichungen zu unserer Entscheidung gibt es bei der Bewertung der Schwere der Tat. Wir werden das Urteil jetzt analysieren und prüfen, ob wir ein Rechtsmittel einlegen», teilte die Behörde mit.