In einer Hauruckaktion mussten 2017 rund 400 Wohnungen wegen Brandschutzmängeln geräumt worden. Ob die Aktion rechtmäßig war, klärt nun Jahre später das Oberverwaltungsgericht. (Archivbild)
In einer Hauruckaktion mussten 2017 rund 400 Wohnungen wegen Brandschutzmängeln geräumt worden. Ob die Aktion rechtmäßig war, klärt nun Jahre später das Oberverwaltungsgericht. (Archivbild) Foto: Ina Fassbender/dpa

Münster/Dortmund (dpa/lnw) – Knapp acht Jahre nach der Räumung des Dortmunder Hochhaus-Komplexes «Hannibal» im Eiltempo befasst sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Geschehen. In einer mündlichen Verhandlung wollen die Richter am 11. Juni in Münster der Frage nachgehen, ob die Anordnung der Stadt Dortmund rechtmäßig war, den Gebäudekomplex aus Brandschutzgründen sofort zu räumen. Auch das anschließende Nutzungsverbot für die Wohnungen wird im Nachhinein auf den Prüfstand gestellt, wie aus der Vorschau des Gerichts hervorgeht. 


Wegen Mängeln beim Brandschutz hatte die Stadt im September 2017 die kurzfristige Räumung des Wohnkomplexes mit mehr als 400 Wohnungen angeordnet. Binnen Stunden wurde das Haus geräumt und durfte nicht mehr bewohnt werden. 

Die Bewohner mussten kurzfristig bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unterkommen oder eine Notunterkunft der Stadt nutzen. Zwischen der Kommune und dem Besitzer Lianeo – ehemals Intown – entbrannte ein Streit. Schließlich waren die Wohnungen verkauft worden, um sie umzubauen. 

In erster Instanz hatte die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Teilschlappe einfahren müssen: Zwar sei das Nutzungsverbot rechtmäßig gewesen, nicht allerdings die Räumung. Mit der Anordnung habe sich die Stadt an die Mieter und nicht an die Klägerin als damalige Eigentümerin richten müssen, hieß es.