Die Gefängniswärter wurden wegen Gewalt gegen Häftlinge verurteilt. (Symbolbild)
Die Gefängniswärter wurden wegen Gewalt gegen Häftlinge verurteilt. (Symbolbild) Foto: Martin Gerten/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Zwei Gefängniswärter sind wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt worden, weil sie einen psychisch kranken Gefangenen geschlagen und getreten haben. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte in zweiter Instanz die Schuldsprüche der Vorinstanz und erhöhte die Geldstrafen deutlich.


Die 51 und 52 Jahre alten Justizvollzugsbeamten müssen nun 6.300 und 7.500 Euro Strafe zahlen. Zudem müssen sie dem zur Tatzeit 29-jährigen Häftling 600 Euro Schmerzensgeld überweisen.

Der Vorfall liegt fast fünf Jahre zurück. Die Wärter der JVA Düsseldorf schlugen und traten laut Urteil auf den Häftling ein. Dafür, so die Vorsitzende Richterin, habe es keinen Grund gegeben. «Der Häftling hat keine Gegenwehr mehr geleistet.» Vielmehr hatte er nach anfänglichem Widerstand zusammengekrümmt auf dem Boden gelegen.

Schweigen gebrochen

Die beiden Angeklagten sind seit dem Vorfall vor fünf Jahren bei erheblich gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Im Gegensatz zur ersten Instanz brachen sie in der Berufung ihr Schweigen und beschuldigten den Kollegen, der den Vorfall ans Licht gebracht hatte.

Der Häftling war am 6. Juni 2020 in einer videoüberwachten Zelle untergebracht gewesen. Weil er die dortige Kamera verdeckt hatte, waren sechs Justizvollzugsbeamte in die Zelle gegangen, um ihn unter einer Matratze hervorzuholen und die Videokamera wieder freizumachen.

Dabei war die Situation eskaliert. Der 51-jährige Vollzugsbeamte habe dem Häftling mehrfach in den Bauch getreten und der 52-Jährige ihm mehrfach mit der linken Faust ins Gesicht geschlagen – auch nach Aufforderung des diensthabenden Vorgesetzten, aufzuhören. Die Ermittlungen hatte ein Auszubildender ans Licht gebracht, der sich seinem Ausbildungsleiter anvertraut hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.