In NRW müssen Schülerinnen und Schüler weiter damit rechnen, dass Lehrer die Hausaufgaben unangekündigt überprüfen. (Symbolbild)
In NRW müssen Schülerinnen und Schüler weiter damit rechnen, dass Lehrer die Hausaufgaben unangekündigt überprüfen. (Symbolbild) Foto: Marcel Kusch/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – In Nordrhein-Westfalen sind unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen weiterhin erlaubt. Lehrkräfte könnten von ihren Schülerinnen und Schülern erwarten, dass sie ihre Hausaufgaben zuverlässig erledigten, hieß es aus dem Schulministerium. «Auch unangekündigte Tests oder kurze Hausaufgabenüberprüfungen sind grundsätzlich erlaubt.» Sie sollten vor allem dazu beitragen, dass das Lernen kontinuierlich stattfindet und die Schüler gut auf den Unterricht vorbereitet seien. «Problemanzeigen zu dieser Thematik liegen dem Schulministerium nicht vor», hieß es weiter.


Anders ist es im benachbarten Rheinland-Pfalz. Dort werden ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 alle schriftlichen und mündlichen Hausaufgabenüberprüfungen bereits bei der Erteilung der Aufgaben angekündigt. Damit sind unangekündigte Überprüfungen nicht mehr zulässig.

Diese passen nach Überzeugung des rheinland-pfälzischen Bildungsministers Sven Teuber (SPD) nicht zu einer modernen Schule. Sie erzeugten unnötigen Stress und behinderten gezielte Lernprozesse. «Klare Ankündigungen und Kommunikation auf Augenhöhe sind für Bildungsfortschritte und motiviertes Lernen unerlässlich», sagte er. Mit diesem Schritt solle auch die Angst der Kinder vor der Schule reduziert werden.