Düsseldorf (dpa/lnw) – Ein als Kokain-Dealer zu zehn Jahren Haft verurteilter Leverkusener ist wegen eines Versäumnisses am Wuppertaler Landgerichts auf freien Fuß gesetzt worden. Vom Landgericht hieß es, man bedauere den Vorfall. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Freilassung des Mannes wegen überlanger Verfahrensdauer angeordnet. Der «Kölner Stadt-Anzeiger» hatte zuerst berichtet.
Zwar hatte das Landgericht nach der Verurteilung das schriftliche Urteil fristgerecht fertiggestellt und den Verurteilten zugesandt, das Verhandlungsprotokoll aber nicht beigelegt. Anders als die Wuppertaler Richter hielt das Düsseldorfer Oberlandesgericht diesen Fehler für gravierend. Es folgte der Haftbeschwerde des Verteidigers und ordnete die Freilassung an. Das Protokoll müsse wie das Urteil fristgerecht vorgelegt werden.
Weil der Verteidiger Revision eingelegt hatte, galt für den Verurteilten noch immer die Unschuldsvermutung und die Untersuchungshaft hatte sich bereits auf 20 Monate angesammelt, als er Anfang Juni freikam. Das fehlende Protokoll hat möglicherweise weitere Konsequenzen: Auch die Verteidiger der anderen fünf Angeklagten, die ebenfalls erstinstanzlich verurteilt worden waren, könnten nun versuchen, ihre Mandanten aus dem Gefängnis zu holen.