Polizisten der Bundespolizei stehen vor dem Duisburger Hauptbahnhof (Archivfoto)
Polizisten der Bundespolizei stehen vor dem Duisburger Hauptbahnhof (Archivfoto) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Düsseldorf (dpa) – Die Bundespolizei macht über Karneval zahlreiche Bahnhöfe in NRW de facto zu Waffenverbotszonen. Per Allgemeinverfügung sind von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Karnevalsdienstag gefährliche Gegenstände in den betroffenen Bahnhöfen verboten. Die Polizei darf Reisende auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.


Betroffen sind die Hauptbahnhöfe Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln sowie die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn. 

Schusswaffen und Messer verboten

Das Mitführverbot umfasse Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen, Luftdruck- und CO2-Waffen sowie Gegenstände, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden könnten, hieß es von der Bundespolizei. Da die Behörde juristisch keine Waffenverbotszonen verhängen darf, nutzt man eine Allgemeinverfügung, die im Endeffekt aber das Gleiche bewirkt. 

Zur Begründung heißt es in der Allgemeinverfügung: «An den hier genannten Bahnhöfen finden in dem Zeitraum Karnevalszüge oder Anreisen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt, welche zu einer Vielzahl von Personenbewegungen, Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem Verzehr alkoholischer Getränke zu Gewalttaten unter anderem unter Mitführung und Einsatz gefährlicher Gegenstände führen.»