Aachen (dpa/lnw) – Im Gerichtsstreit um ausgebliebene Fördergelder wegen entgangener Kartenverkäufe in der Corona-Zeit hat der Aachener Karnevalsverein (AKV) seine Klage zurückgezogen. Zuvor hatte die Richterin des Verwaltungsgerichts Aachen erkennen lassen, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe.
Der 1859 gegründete Verein, der im Karneval den bekannten «Orden wider den tierischen Ernst» verleiht, wollte eine Zahlung von 100.000 Euro aus einem Corona-Sonderfonds des Bundes einklagen. Die Verleihung an die Schauspielerin Iris Berben war im Februar 2022 mit vielen weiteren Stars für das Fernsehen als Geisterveranstaltung ohne Publikum aufgezeichnet worden.
Der Vertreter des Vereins vor Gericht, der FDP-Landtagsabgeordnete und frühere AKV-Präsident Werner Pfeil, bezog sich auf Zusagen, dass Ausfälle wegen abgesagter Karnevalsveranstaltungen übernommen würden. In dem Online-Formular für den «Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen» habe man aber Einnahmeausfälle nicht eintragen können. Die Kulturbehörden der Länder waren für die Umsetzung des Bundesprogramms sowie für Prüfung und Bewilligung der Anträge zuständig.
«Das Ministerium war wirklich bemüht»
Ein Ausgleich für Einnahmeausfälle sei dort nicht vorgesehen gewesen, wie der Vertreter der Bezirksregierung Köln erklärte. Die Nöte des AKV waren offenbar bekannt. Der Verein sei auf mehrere, noch im September 2023 per Mail erklärte Beratungsangebote des NRW-Kulturministeriums nicht eingegangen.
«Das Ministerium war wirklich bemüht, eine Lösung zu finden», fasste die Richterin zusammen. Der Kläger habe sich nicht gemeldet. Aus der Absage der Karnevalsveranstaltungen durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Dezember 2021 sei kein Anspruch ableitbar. Daraufhin nahm der AKV-Vertreter nach einstündiger Verhandlung die Klage zurück.