Von dem Einsatz, bei dem ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen von dem Schuss aus einer Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt wurde, gibt es keine Bodycam-Aufnahmen. (Archivfoto)
Von dem Einsatz, bei dem ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen von dem Schuss aus einer Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt wurde, gibt es keine Bodycam-Aufnahmen. (Archivfoto) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Bochum (dpa) – Von dem Polizeieinsatz in Bochum, bei dem ein zwölfjähriges gehörloses Mädchen von einem Schuss aus einer Dienstwaffe lebensbedrohlich verletzt wurde, gibt es keine Videoaufnahmen der Polizei. «Es gibt in diesem Fall keine Bodycam-Aufnahmen», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der «Rheinischen Post» in einem Interview. «Die Polizisten sind in diesen Einsatz gegangen, um dem Mädchen Zugang zu seinen Medikamenten zu ermöglichen. Es bestand kein Grund, von einer drohenden Gefahr auszugehen. Das ist für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen aber Voraussetzung», sagte Reul.


Die Zwölfjährige war bei dem Einsatz in der Nacht zum 17. November am Bauch getroffen und mit zunächst lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen die Beamten zuvor angegriffen hatte. 

Der Schuss aus der Dienstwaffe sei erst gefallen, als sich die Zwölfjährige mit zwei Messern in den Händen unmittelbar vor den Polizisten befunden habe, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft betont. Kurz zuvor seien der Mutter des Mädchens Handschellen angelegt worden. 

Bodycams in NRW Teil der Ausrüstung

Zu dem Einsatz war es gekommen, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe in Münster vermisst wurde und offensichtlich zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren war. Weil das Mädchen lebenswichtige Medikamente einnimmt, waren nach Abgaben der Ermittlungsbehörden vier Beamte mitten in der Nacht dorthin gefahren.

Besonders schwierig könnte der Einsatz auch dadurch gewesen sein, dass nach Angaben der Polizei sowohl die Zwölfjährige als auch die Mutter gehörlos sind. Ob und wie überhaupt eine Kommunikation zwischen den Einsatzkräften und den beiden Gehörlosen möglich war, sollte nach Angaben der Polizei ermittelt werden. Ein Gebärdendolmetscher sei bei dem Einsatz nicht dabei gewesen.

Bodycams gehören zur Ausrüstung der Polizisten in Nordrhein-Westfalen, müssen aber in Einsätzen von den Beamten bewusst eingeschaltet werden, damit sie Aufnahmen machen.