Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Türken gegen seine Zurückweisung an der Grenze an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgegeben.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Türken gegen seine Zurückweisung an der Grenze an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgegeben. Foto: Patrick Pleul/dpa

Aachen (dpa/lnw) – Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Türken gegen seine Zurückweisung an der deutschen Grenze an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgegeben. In Aachen sei man örtlich nicht zuständig, teilte das Verwaltungsgericht mit. 


Der Mann hatte am 4. Juni diesen Jahres bei der Einreise nach Deutschland Asyl beantragt und war nach Belgien zurückgewiesen worden. Inzwischen hält der Türke sich aber im Raum Karlsruhe auf und hat dort eine Adresse. Mit seiner Klage will er erreichen, dass festgestellt wird, dass die Verweigerung seiner Einreise rechtswidrig war.