Das OVG hat in Eilverfahren die Beschwerden von drei Kliniken gegen die Krankenhausreform in NRW zurückgewiesen. (Archivbild)
Das OVG hat in Eilverfahren die Beschwerden von drei Kliniken gegen die Krankenhausreform in NRW zurückgewiesen. (Archivbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa/lnw) – Im Streit um die Klinikreform in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Versorgungsaufträge haben Kliniken aus Herne, Düsseldorf und Mönchengladbach auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster keinen Erfolg mit ihren Beschwerden. Wie in der Vorinstanz an den Verwaltungsgerichten in Gelsenkirchen und Düsseldorf sehen die OVG-Richter in den Eilverfahren keinen Grund, die Entscheidungen der zuständigen Bezirksregierungen zu kippen. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar, teilte das Gericht mit.


Die Auswahlentscheidungen der zuständigen Bezirksregierungen seien in allen Fällen ohne Fehler passiert, teilte das Gericht zur Begründung mit. Dabei ging es zum einen um das Einhalten der Qualitätsstandards, der Mindestvoraussetzungen oder der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, aber auch um das Vermeiden von Überkapazitäten.

Am OVG sind weiterhin 35 Eilverfahren anhängig, bei denen es um Beschwerden gegen die Umsetzung des Krankenhausplans NRW geht.