
Köln (dpa/lnw) – Zwei Polizisten aus Bergheim bei Köln, die 2024 einen stark alkoholisierten 42-Jährigen ohne Rechtfertigung verprügelt haben, sind am Kölner Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein 40-Jähriger wurde wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, sein 29 Jahre alter Mitangeklagter zu zehn Monaten Haft auf Bewährung – ebenfalls wegen Körperverletzung im Amt sowie wegen Verfolgung Unschuldiger. Vom Vorwurf der Freiheitsberaubung sprach das Gericht beide frei.
Vorfall zur Widerstandshandlung des Opfers «umgemünzt»
Von dem Vorfall existiert ein Handy-Video, das wenige Tage später in sozialen Medien kursierte und im Prozess als Beweismittel diente. Laut Urteil waren die beiden Polizisten zu einem Einsatz an einem Wohnblock gerufen worden. Anlass sei gewesen, dass das spätere Opfer nach einer Auseinandersetzung mit seiner Frau stark alkoholisiert vor der Haustür des Mehrfamilienhauses randaliert habe.
Bei Eintreffen der Beamten habe sich der 42-Jährige über die Polizei aufgeregt. Daraufhin eskalierte die Situation, neben Reizgas habe der 29-jährige Polizist auch seinen Schlagstock gegen den 42-Jährigen eingesetzt. «Die Eskalation geht hier klar von Ihnen aus», sagte ein Richter unter Verweis auf das Video an den 29-Jährigen gerichtet. «Wir gehen nicht davon aus, dass es einen Angriff gab», so der Richter weiter.
Der 40-jährige Polizist habe dann ohne Rechtfertigung zweimal mit einem Reizstoffgerät auf den Kopf des 42-Jährigen geschlagen. Dabei explodierte das Gerät. Durch das freigesetzte Reizgas waren sowohl die Beamten als auch der Geschädigte erheblich beeinträchtigt worden.
Später habe der 29-Jährige auf der Wache mit falschen Angaben den Vorfall in eine Widerstandshandlung des 42-Jährigen «umgemünzt», was das Gericht als eine Verfolgung Unschuldiger wertete. Dass diese Anzeige nach «bestem Gewissen gefertigt» worden sei, wie der 29-Jährige behauptet hatte, «glauben wir Ihnen nicht», hielt der Richter fest. Die Anzeige sei vielmehr eine «nachträgliche Rechtfertigung» eines aus dem Ruder gelaufenen Einsatzes gewesen.
Gericht kritisiert mediale und politische Vorverurteilung
Strafmildernd wertete das Gericht sowohl den Stress, den der Einsatz mit dem explodierenden Reizgasbehälter bei den beiden Beamten ausgelöst habe, als auch die mediale und politische Vorverurteilung nach Auftauchen des Videos. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im Januar angekündigt, der Vorwurf werde «bis ins allerletzte Detail» geprüft. Beamte, die «überzogen Gewalt» anwendeten, müssten «dienstrechtlich und auch strafrechtlich» mit Konsequenzen rechnen.
Dienstrechtlich haben die Bewährungsstrafen für die zurzeit suspendierten Beamten zunächst keine Auswirkung. Polizisten werden in Deutschland automatisch aus dem Dienst entfernt, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Behördenintern könnte den Angeklagten aber noch ein Disziplinarverfahren drohen.
