Im Plenum des Landtags soll ein Gesetz eingebracht werden, um ein anderes Gesetz rückgängig zu machen (Archivbild)
Im Plenum des Landtags soll ein Gesetz eingebracht werden, um ein anderes Gesetz rückgängig zu machen (Archivbild) Foto: Henning Kaiser/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – In der kommenden Woche soll im Landtag ein Gesetz mit Bezug zur Altersversorgung von Abgeordneten an entscheidenden Stellen wieder rückgängig gemacht werden. Dafür wird es eine weitere Plenarsitzung am Dienstag geben, wie aus einer Vorschau des Landtags hervorgeht.


Hintergrund: Der Landtag hatte im März mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und FDP ein Gesetz beschlossen, das unter anderem einen Versorgungszuschlag aus dem Landeshaushalt für Abgeordnete im Ruhestand erlaubt. Damit sollten bestimmte Rentenerhöhungen möglich gemacht werden.

Laut «Kölner Stadt-Anzeiger» kam aber heraus, dass die Zuschüsse für die amtierenden Abgeordneten steuerpflichtig wären. Demnach hätten einige Politiker am Ende dieses Jahres mehrere Tausend Euro mehr an Steuern zahlen müssen.

Eigenes Gesetz soll Gesetz zurückdrehen

Um das zu verhindern, haben sich alle Fraktionen außer der AfD zusammengetan und einen gemeinsamen Entwurf vorbereitet («Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes»), um die entsprechenden Passagen aus dem März wieder rückgängig zu machen. 

Das Papier wurde am Mittwochnachmittag veröffentlich und enthält unter anderem den Passus: «Aus verschiedenen Gründen hat sich die Regelung des Versorgungszuschlages in der Gesamtschau als nicht vollständig zielerreichend erwiesen.»

Weil ein Gesetz bis zu drei Lesungen durchlaufen kann, kommt zu den zwei geplanten Plenartagen am Mittwoch und Donnerstag der dritte am Dienstag dazu. Laut Vorschau des Landtags wurden auch andere Tagesordnungspunkte auf Dienstag verlegt, so dass es dann auch um Künstliche Intelligenz in der Justiz und Autonomie von Schulleitungen geht.