Der Lkw-Fahrer war bereits vorläufig in einer Klinik untergebracht. (Archivbild)
Der Lkw-Fahrer war bereits vorläufig in einer Klinik untergebracht. (Archivbild) Foto: Federico Gambarini/dpa

Hagen (dpa/lnw) – Zahlreiche beschädigte Autos und viele verletzte Menschen: Das war die traurige Bilanz einer Lkw-Chaosfahrt über die Autobahnen 46 und 1 im November 2024. Nun hat das Hagener Landgericht entschieden, wie es mit dem polnischen Lkw-Fahrer weitergeht. Der psychisch kranke Mann wurde zeitlich unbefristet in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.


Alkohol und Drogen

Der 30-Jährige hatte vor Gericht erklärt, dass er vor Antritt der Fahrt in Mönchengladbach Alkohol getrunken und Drogen konsumiert hatte. Er habe sich damals eingeredet, dass sein kleiner Sohn in Polen in Gefahr sei. «Deshalb wollte ich so schnell wie möglich zu ihm», sagte er den Richtern. Die Fahrt endete erst nach rund 60 Kilometern auf der Autobahn 1 bei Hagen.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem Mann eine halluzinatorische Psychose mit Wahnvorstellungen festgestellt. Die Richter attestierten dem 30-Jährigen daraufhin Schuldunfähigkeit. Der Pole sei jedoch eine Gefahr für die Allgemeinheit und müsse deshalb in einer Klinik bleiben, entschied die Kammer.

Führerschein entzogen

Neben der Unterbringung entschied das Gericht, dass dem 30-Jährigen in Deutschland für fünf Jahre der Führerschein entzogen wird. Gänzlich wegnehmen könne man ihm diesen nicht, da er in Polen ausgestellt worden sei.

Der Beschuldigte verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.