
Düsseldorf (dpa) – Nach dem Messerangriff auf feiernde Fußballfans in Bielefeld startet Anfang März in Düsseldorf der Prozess gegen einen 36-jährigen mutmaßlichen IS-Terroristen. Das teilte das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer vierfachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und IS-Mitgliedschaft vor. Der Prozess beginnt am 2. März im Hochsicherheitstrakt des Gerichts.
Der zur Tatzeit 35-Jährige soll am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar mehrere Besucher mit Messern angegriffen und dabei vier von ihnen lebensgefährlich verletzt haben. Die Attackierten hatten vor dem Lokal den Aufstieg des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Der Angreifer flüchtete nach der Tat.
Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde der Verdächtige in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen. Mahmoud M. kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen.
«Islamistisch-dschihadistische Ideologie»
Im Laufe der Ermittlungen verdichteten sich die Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund der Tat. Mehrere Wochen nach der Festnahme erwirkte die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl, in dem M. auch Mitgliedschaft bei der Terrormiliz IS vorgeworfen wird. Er folge einer «islamistisch-dschihadistischen Ideologie», so die Bundesanwaltschaft damals.
Der Beschuldigte habe sich spätestens 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und für ihn unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet, hieß es damals. Nach seiner Einreise nach Deutschland habe er sich dann entschlossen, im Namen eines weltweiten «Heiligen Krieges» für den IS «möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten».
Mahmoud M. wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld. Er war zuvor polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) war der Syrer über die Türkei nach Europa eingereist. Im Dezember 2023 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe.
Präparierter Gehstock
Vor dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff soll sich der Verdächtige den Opfern möglichst unauffällig genähert haben. «Dabei ging er in gebückter Haltung und stützte sich auf seinen präparierten Gehstock, um seine Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen», heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zur Fortdauer der Untersuchungshaft.
«Sodann stach er in Tötungsabsicht, unter dem Ausruf “Allahu Akhbar”, in schneller Abfolge nacheinander und wiederholt auf Oberkörper sowie Arme von vier Geschädigten ein.»
Bei drei Opfern geht die Behörde vom Mordmerkmal der Heimtücke aus, in allen vier Fällen von niedrigen Beweggründen, wie aus dem BGH-Beschluss hervorgeht. In dem Dokument ist von schweren Stich- und Schnittverletzungen die Rede. Unter anderem seien Brustkorb, Schlagader, Leber und Niere verletzt worden.
Bekennervideo und Geständnis
Das Lokal, vor dem die Fußballfans feierten, soll er einige Tage zuvor ausgekundschaftet haben. Dass die Messerattacke als islamistischer Anschlag des IS verübt wurde, ergebe sich aus seinem Geständnis, den Ergebnissen der Auswertung seiner Social-Media-Accounts, mehreren Zeugenaussagen und seinem für den IS bestimmten Bekennervideo, hielt der BGH fest. Das Bekennervideo sei zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des IS gedacht gewesen.
