Facebook-Konzern Meta durfte Auftritt von Filmwerkstatt nicht sperren.
Facebook-Konzern Meta durfte Auftritt von Filmwerkstatt nicht sperren. Foto: Uli Deck/dpa

Düsseldorf (dpa) – Der Meta-Konzern von Mark Zuckerberg hat die Facebook-Seite der Düsseldorfer Filmwerkstatt zu Unrecht gesperrt. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und ein Urteil des Landgerichts bestätigt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte (Az.VI U (Kart) 5/24). Meta habe damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.


Der Konzern habe die Facebook-Seite des Klägers, einem gemeinnützigen Verein, ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung gesperrt und auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Meta hatte vergeblich die Zuständigkeit der Düsseldorfer Gerichte bestritten.

Foto indigener Menschen als Grund?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage unterstützt hatte, wertete das Urteil als großen Erfolg für die Kunstfreiheit. Der Digitalkonzern habe die Seite des gemeinnützigen Vereins im Dezember 2021 ohne Angabe von Gründen für eineinhalb Jahre gesperrt.

Die Klägerseite vermutet: Ausschlaggebend sei das kurz zuvor dort hochgeladene Foto des oscarnominierten Films «Der Schamane und die Schlange» gewesen. Das Bild zeigt eine Gruppe leicht bekleideter indigener Menschen im Lendenschurz. Die Algorithmen hätten es möglicherweise als unzulässige Nacktheit erkannt. Dies sei eine fatale Einschränkung der Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.