
Köln/Düsseldorf (dpa/lnw) – Über sechs Jahre nach einer Vertragskündigung zum Neubau der Leverkusener Rheinbrücke streiten die Bundesrepublik und der betroffene Baukonzern immer noch um dreistellige Millionenbeträge.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) erwartet bei einem möglichen Urteil keine Konsequenzen für das Bundesland. «Das betrifft den Bund», sagte er im Untersuchungsausschuss «Brückendesaster» des Landtages.
Wer streitet vor Gericht?
Am Landgericht Köln ist seit September 2021 ein Verfahren anhängig, in dem die Bundesrepublik Deutschland gegen ein damaliges Bauunternehmen klagt, das mit dem Neubau der Leverkusener Rheinbrücke der A1 beauftragt war. Dieser Vertrag wurde «aus wichtigem Grund» im Jahre 2020 gekündigt.
Nach Auskunft des Landgerichts Köln macht der Bund Schadenersatz geltend. Die Anträge ergäben eine Summe von über 350 Millionen Euro. Das beklagte Bauunternehmen klage seinerseits und fordere für erbrachte und aufgrund der Kündigung nicht erbrachte Leistungen über 200 Millionen Euro.
Der Rechtsstreit mit den hohen Beträgen beunruhigt Landtagsabgeordnete. So fragte Christof Rasche von der FDP, ob eine Strategie entwickelt worden sei. Es gehe letztlich vielleicht um bis zu 1 Milliarde Euro Schaden – inklusive Zinsen und Zinseszins. Und die Kündigung sei vom Landesbetrieb erfolgt.
Das Verfahren ist umfangreich. Die Gerichtsakte umfasst über 20.000 Blatt. Die zuständige Zivilkammer habe einen Gütetermin und Verhandlungstermin für den 16. Oktober bestimmt, erklärte eine Gerichtssprecherin. Dabei solle es um die Erörterung von etwaigen Ansprüchen dem Grunde nach gehen.
Das Gericht nannte den Unternehmensnamen nicht. Aber es ist bekannt und Thema im Ausschuss, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW den Vertrag mit dem Baukonzern Porr im April 2020 gekündigt hatte. Die Autobahn GmbH des Bundes hat seit 2021 Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen inne.
