Düsseldorf (dpa/lnw) – In der Affäre um die umstrittene Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren neu aufgerollt. Das kündigte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Düsseldorf an. Es müsse eine neue Auswahlentscheidung getroffen werden, die einer neuen Beurteilung aller Bewerber bedürfe, sagte Limbach in Düsseldorf. Das Kabinett werde am Dienstag die bisherige Auswahlentscheidung aufheben. «Der nächste Anlauf muss sitzen», sagte Limbach. Bei der Erstellung der Beurteilung für die bisher erfolgreiche Kandidatin habe es «beachtliche Fehler» gegeben. Das ärgere ihn.
Zuvor war diese Beurteilung für die bereits ausgewählte Kandidatin aufgehoben worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dabei ein Formfehler unterlaufen sei, hatte Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister mitgeteilt. Sie habe veranlasst, dass die Richtlinien für die Beurteilung einer umfassenden Prüfung unterzogen und präzisiert würden. Lesmeister steht selbst in der Kritik.
Klage eines unterlegenen Bewerbers
Noch sind drei Bewerberinnen und Bewerber im Rennen um den OVG-Posten, eines der höchsten Richterämter in NRW. Auf die Frage, ob die bisher erfolgreiche Bewerberin zurückziehen sollte, sagte Limbach: «Es ist nicht meine Aufgabe, Ratschläge zu geben. Jeder und jede wird für sich prüfen, ob er im Verfahren bleibt oder nicht.»
Die Besetzung des seit langem vakanten Postens war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, da eine Vorfestlegung nicht ausgeschlossen sei. Ein unterlegener Bewerber hatte in Karlsruhe geklagt.
Gutachten sah Rechtswidrigkeit bei Auswahlverfahren
In der vergangenen Woche war ein Gutachter im Auftrag der Landtagsopposition zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beurteilung der Kandidatin rechtswidrig war. Der Gutachter hatte kritisiert, dass die Beurteilung der Kandidatin mit Bestnoten ausschließlich durch Staatssekretärin Lesmeister erfolgt sei, die lediglich zwei Monate Vorgesetzte der Beurteilten gewesen sei. Dies widerspreche der einschlägigen Richtlinie.
Lesmeisters Amtsvorgänger Jürgen Mathies, der als Vorgesetzter immerhin gut zwei Jahre lang die Arbeitsleistung der Bewerberin als Abteilungsleiterin beobachten konnte, war nach eigener Aussage nicht dazu befragt worden. Dieser rechtliche Mangel führe zur Rechtswidrigkeit des Auswahlvermerks und des Kabinettsbeschlusses, so der Gutachter.
U-Ausschuss prüft Vorwurf der Vetternwirtschaft
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags prüft derzeit, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber. Zeugen hatten im Ausschuss ausgesagt, dass die Kandidatin auf Grundlage ihrer Beurteilung an ihren männlichen Mitbewerbern vorbeigezogen sei.
Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren bereits gestoppt. Das Gericht in Münster hatte dabei scharfe Kritik geäußert und von manipulativer Verfahrensgestaltung geschrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann keine durchgreifenden Bedenken gesehen – wurde aber vom Bundesverfassungsgericht angewiesen, den Fall noch einmal genauer zu prüfen.