Düsseldorf/Bielefeld (dpa/lnw) – Nach der spektakulären Flucht eines Häftlings aus der JVA Bielefeld wissen die Ermittler, dass der 39-Jährige nach Istanbul geflogen ist. Das geht aus einem vertraulichen Bericht des Innenministeriums an den Landtag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Ermittlungen hätten bestätigt, dass der Mann am 18. Juni um 7.15 Uhr «tatsächlich von Brüssel nach Istanbul geflogen ist», so der Bericht. Nach einem Instagram-Foto des Verdächtigen am Flughafen Brüssel hatte es bereits Spekulationen darüber gegeben.
Ebenfalls in den Sozialen Medien wurde von einem Bekannten berichtet, der Flüchtige sei bei seiner Ankunft in Istanbul inhaftiert worden – wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in der Türkei. Die Polizei hat laut dem Ministeriumsbericht inzwischen offiziell einen Verbindungsbeamten in Ankara angefragt, ob das stimmt, aber noch keine Antwort bekommen.
Mann soll Parkourläufer sein
Dass der Mann via Brüssel ausfliegen konnte, liegt offensichtlich daran, dass laut dem vertraulichen Bericht erst am 20. Juni ein internationaler Haftbefehl beantragt wurde, den ein Gericht am 22. Juni erließ. Am 24. Juni begann die europaweite Fahndung – sechs Tage nach dem Abflug des Mannes.
Unterdessen hat die Polizei einen Verdacht, wie der 39-Jährige erst ein Rolltor und dann eine JVA-Mauer überwinden konnte. In einem öffentlichen Papier für den Landtag heißt es: «Erst im Nachgang sind Anhaltspunkte dafür bekannt geworden, dass der Entwichene ein Parkourläufer sein soll. Beim Parkour handelt es sich um eine Fortbewegungsart, bei der die Läufer geübt darin sind, sich in den Weg stellende Hindernisse möglichst effizient zu überwinden.»
Dass der Mann ein Rocker ist, bestätigte sich nicht: «Der Entwichene ist laut den aktenkundigen polizeilichen Bewertungen aktuell keiner Rockergruppierung zuzuordnen. Er selbst bezeichnete sich als Motorradfahrer, aber ausdrücklich nicht als Mitglied einer entsprechenden Gruppe», so die Regierung.