Dortmund (dpa/lnw) – Fast 39 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Rentners in Bergkamen hat das Dortmunder Landgericht einen 57-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war, verhängte die Kammer eine Jugendstrafe von acht Jahren. «Bis zur Gerechtigkeit hat es lange gedauert», hieß es in der Urteilsbegründung.
Motiv soll Habgier gewesen sein
Die Richter waren davon überzeugt, dass der angeklagte Türke den Rentner aus Habgier tötete. Der 67-jährige Mann wurde im September 1986 in seiner Wohnung mit einem Messer attackiert und gleichzeitig mit dem Kabel einer Kaffeemaschine stranguliert. Die Richter gehen deshalb davon aus, dass der angeklagte Mann die Tat zusammen mit einem Komplizen verübte.
Der Angeklagte habe gewusst, dass der Rentner stets größere Mengen Bargeld in seiner Wohnung aufbewahrte. «Dieses wollte er an sich bringen», hieß es in der Urteilsbegründung. Demnach fehlten später rund 400 Mark, die der Rentner in einer Kommode im Schlafzimmer aufbewahrt hatte.
Zwei Tatvarianten denkbar
Ob der Mann erst getötet wurde, um anschließend die Wohnung zu durchsuchen, oder die Täter bei dem Diebstahl erwischt wurden und den Mann deshalb umbrachten, ließ die Kammer offen. Tatsache sei jedoch, dass in beiden möglichen Tatvarianten Mordmerkmale verwirklicht worden seien, so die Richter.
Der Angeklagte hatte demnach am Tatort einen Fingerabdruck und mehrere DNA-Spuren hinterlassen. Er selbst hatte zuletzt eingeräumt, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein und den Mord beobachtet zu haben. Die eigentlichen Täter seien ihm zufolge zwei inzwischen verstorbene türkische Männer.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.