Düsseldorf (dpa/lnw) – Weil sie bei einer privaten Mottoparty Dienstkleidung trug, ist eine Polizeianwärterin in Düsseldorf entlassen worden. Zu Recht, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht und wies den Eilantrag der jungen Frau zurück (Az.: 2 L 2837/25).
Nach Angaben der Richter hatte die Anwärterin bei der Feier einen mit «Polizei» beschrifteten Pullover sowie eine Schutzweste getragen. Zudem habe sie an der gespielten Festnahme eines als Drogendealer verkleideten Gastes mitgespielt. Andere Gäste hätten das Geschehen gefilmt.
Das Düsseldorfer Polizeipräsidium hatte die Frau daraufhin wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung entlassen. Das Gericht schloss sich der Einschätzung an. Das Verhalten könne das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei nachhaltig beeinträchtigen, insbesondere da Aufnahmen in sozialen Medien verbreitet werden könnten.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.