Der Angeklagte (l.) soll laut einer Zeugenaussage ein Freund der Familie des Opfers gewesen sein. (Archivbild)
Der Angeklagte (l.) soll laut einer Zeugenaussage ein Freund der Familie des Opfers gewesen sein. (Archivbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa/lnw) –    Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in Greven hat das Landgericht Münster die Ehefrau des Getöteten als Zeugin vernommen. Nach ihrer Schilderung soll sich ihr Mann in den Wochen vor seinem gewaltsamen Tod immer mehr in eine krankhafte Eifersucht gesteigert haben. 


So habe sie schon länger den Eindruck gehabt, von ihrem Mann abgehört zu werden. Am Tattag habe sie sich mit dem Angeklagten in dessen Wohnung getroffen, weil er ihr einen Abhördetektor besorgt habe. Von der späteren Tat habe sie nichts mitbekommen. Der Angeklagte habe sie in ein anderes Zimmer geschickt. Um sich nicht selbst zu belasten, berief sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht und äußerte sich nicht weiter.

Angeklagt ist ein 26-jähriger Freund der Familie. Er soll den Ehemann im Januar 2025 mit 41 Messerstichen getötet haben. Der hatte zuvor versucht, in die Wohnung des Angeklagten in Greven einzudringen, weil er dort zu Recht seine Ehefrau vermutete. Der Angeklagte soll die Tür geöffnet und sofort mit einem Messer 41 Mal auf den Ehemann eingestochen haben.

Angeklagter schweigt weiter

Der Angeklagte schwieg auch am zweiten Prozesstag zu den Vorwürfen. Er stammt aus Polen, ebenso wie das spätere Opfer und dessen Ehefrau. Die Familie war 2023 nach Deutschland gekommen. Der Angeklagte soll dem späteren Opfer mehrfach bei Arbeiten geholfen haben.

Laut Schilderungen der Ehefrau habe sie den Angeklagten ebenfalls mehrfach um Hilfe gebeten, unter anderem bei Behördengängen. Eine intime Beziehung habe sie nicht zu ihm gehabt. Der Ehemann sei dennoch extrem eifersüchtig gewesen. Unter anderem habe er sich Wochen vor seinem Tod im Kofferraum der Ehefrau versteckt, um herauszufinden, wohin sie fuhr.

Ein Urteil will das Gericht voraussichtlich Ende August verkünden.