
Gelsenkirchen (dpa/lnw) – Ein 19-Jähriger hat in Gelsenkirchen seinen fahrradfahrenden Vater mit dem Auto angefahren und leicht verletzt. Nach dem Aufprall fuhr der junge Mann laut einer Polizeimeldung weiter, ohne sich um den verletzten 43-Jährigen zu kümmern. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass gegen den 19-Jährigen wegen häuslicher Gewalt am 26. August ein behördliches Rückkehrverbot in die Wohnung der Eltern verhängt wurde. Gegen dieses Verbot hatte der Unfallfahrer den Angaben zufolge mehrfach verstoßen. Gegenstand der Ermittlungen ist laut Polizei, ob der Sohn den Vater vorsätzlich angefahren hat.
Widerstand bei Ingewahrsamnahme
Kurze Zeit nach dem Unfall stellte sich der 19-Jährige auf der Polizeiwache. Als ihm eröffnet wurde, dass er in Gewahrsam genommen werde, leistete er laut Polizei Widerstand. Er wurde überwältigt und erlitt leichte Kratzer. Wegen der Verstöße gegen das zehntägige Rückkehrverbot wurde eine Verlängerung des Gewahrsams von bis zu 14 Tagen beantragt. Eine richterliche Entscheidung sollte es im Verlauf des Samstags geben.