Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Der Plan von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), dass die Kommunen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Immobilien verlangen dürfen, ist nach Ansicht der Kommunen in den verbleibenden Monaten kaum technisch umsetzbar. «Die Kommunen haben frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Grundsteuerreform Wohnhäuser stärker belastet werden könnten als Gewerbe, und die Kommunen haben frühzeitig Korrekturen angemahnt», sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, Christoph Landscheidt (SPD), im Gespräch mit der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Donnerstag).

«Das Land blieb dennoch untätig, und jetzt ist der Wagen festgefahren.» Der Lösungsvorschlag, nun auf kommunaler Ebene nachzusteuern, sei inakzeptabel und komme viel zu spät. «In den meisten Städten und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten Hebesätzen ans Laufen zu bringen. Für die Berechnung wären die Kommunen auf zertifizierte Programme angewiesen, die nicht auf Knopfdruck zu bekommen sind», sagte Landscheidt. Das Land müsse nun aus einer verfahrenen Lage das Beste machen: «Aus unserer Sicht kann das nur eine landesweite Regelung mit einheitlichen Messzahlen sein.»

Auch die Opposition im Landtag warf der schwarz-grünen Landesregierung vor, zu spät gegenzusteuern. «Selten hat eine Regierung eine so lange Leitung gehabt wie CDU und Grüne bei der Grundsteuer», sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne jüngst.

Eine Sprecherin von Minister Optendrenk teilte der «Rheinischen Post» auf Anfrage mit: «Die Gemeinden können den Hebesatz für die Grundsteuer jährlich anpassen. Diesen Beschluss können die Gemeinden bis zum 30. Juni eines Jahres treffen und die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar des Jahres anpassen.» Von der bundesweiten Grundsteuerreform sind 6,5 Millionen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen betroffen.