
Düsseldorf (dpa/lnw) – Nordrhein-Westfalen bekommt einen unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte. Eine entsprechende Änderung des Landeskinderschutzgesetzes hat der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP beschlossen. Die AfD stimmte dagegen. Mit der Stelle des oder der Kinderschutzbeauftragten sollen die Kinderrechte gefördert und gestärkt werden.
Der oder die Beauftragte wird jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Stelle wird bei dem für Kinder und Jugend zuständigen Ministerium eingerichtet. Jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode soll der Beauftragte dem Landtag einen Bericht zur Lage des Kinderschutzes und Kinderrechte vorlegen sowie jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Zwischenbericht.
Die SPD bemängelte trotz letztlicher Zustimmung, dass der oder die Kinderschutzbeauftragte keine Auskunftsrechte gegenüber Jugendämtern auf kommunaler Ebene habe und dass es in dieser Legislaturperiode keinen Bericht mehr zur Lage des Kinderschutzes geben werde.
Lehren aus Missbrauchsskandalen
Die neue Stelle eines Kinderschutzbeauftragten ist eine weitere Reaktion auf jahrelang unentdeckte große Missbrauchskomplexe wie in Lügde, Münster und Bergisch Gladbach. Die Fälle hatten in NRW für Entsetzen gesorgt. CDU und Grüne setzen mit der oder dem Kinderschutzbeauftragten ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag um.
Als Lehre aus den Missbrauchsskandalen war in NRW auch bereits das Kinderschutzgesetz verabschiedet worden. Kinderschutzbeauftragte gibt es auch in einigen anderen Bundesländern.