
Hamm/Werne (dpa/lnw) – Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigt sich jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Eilantrag von Klimaschützern. Die wehren sich gegen eine von der Polizei verfügte Streckenänderung für eine geplante Großdemonstration am Samstag in Werne im Kreis Unna. Die Versammlung ist Teil eines großen Klimacamps im benachbarten Hamm. Eine OVG-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang des Eilverfahrens in Münster. Wann genau der zuständige 15. Senat entscheiden werde, sei offen. Zuerst erhalte jetzt die Polizei Gelegenheit zu einer Stellungnahme.
Der Streit dreht sich im Wesentlichen um den Startpunkt der Demo. Der Kläger, der Veranstalters der Demo «Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen», will erreichen, dass die Auftaktkundgebung vor den Toren des Gersteinwerks stattfinden kann – und somit in Sicht- und Hörweite eines mit Erdgas betriebenen Kraftwerks von RWE. Die Polizei hat dagegen Bedenken und befürchtet Störungen und eine Massenmobilisierung von Demonstranten gegen das Kraftwerk. Die Vorinstanz bestätigte am Donnerstag die Sicht der Polizei und den verfügten weiter entfernten Startpunkt in der Nähe einer Kläranlage.
Zu der Kundgebung haben Greenpeace, Fridays for Future, der BUND sowie Campact aufgerufen. Es werden mehrere tausend Demonstranten erwartet.
Polizei fürchtet Störaktionen Dritter
Das Kraftwerk befindet sich in Werne an der Stadtgrenze zu Hamm, wo noch bis Sonntag ein Klimacamp von Klimaaktivisten stattfindet. Es werden bis zu 2.000 Teilnehmer erwartet – darunter auch mehrere hundert aus dem europäischen Ausland.
