Ohne reaktivierte Ruheständler geht es künftig nicht mehr im Ausreisegewahrsam. (Symbolbild)
Ohne reaktivierte Ruheständler geht es künftig nicht mehr im Ausreisegewahrsam. (Symbolbild) Foto: Friso Gentsch/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Pensionierte Polizei- und Justizvollzugsbeamte sollen in den nächsten Jahren in Abschiebehaftanstalten arbeiten dürfen. Sie sollen helfen, Personalengpässe infolge aufgestockter Haftplatz-Kapazitäten zu überbrücken. Am Mittwoch will die Landesregierung einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag einbringen.


Hintergrund ist eine Novelle des Bundes aus dem vergangenen Jahr, die die Erfolgsquote bei Abschiebungen erhöhen soll. Unter anderem sind mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz Haftgründe ausgeweitet und die maximal mögliche Dauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage fast verdreifacht worden. 

Um eine konsequente Anwendung von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft zu gewährleisten, hatte auch NRW beschlossen, weitere Haftplätze für diesen Bereich zu schaffen. Das wiederum erfordere den Einsatz weiteren Vollzugspersonals, erklärt die schwarz-grüne Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Die vorgesehene Pensionärslösung soll demnach bis Ende 2034 gelten.