Vor dem Landgericht Köln ist ein Legionellen-Prozess abgeschlossen worden. (Symbolbild)
Vor dem Landgericht Köln ist ein Legionellen-Prozess abgeschlossen worden. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Köln (dpa/lnw) – Rund sechs Jahre nach einer Legionellen-Infektion an der Uniklinik Köln mit drei Toten und drei Verletzten hat das Kölner Landgericht ein Verfahren gegen einen Angeklagten gegen Zahlung von 2.000 Euro eingestellt. Zwar sah das Gericht den damals bei einem Tochterunternehmen der Klinik beschäftigten 60-Jährigen in einer Mitverantwortung für die Ausbreitung der Legionellen in einer Verdunstungskühlanlage. So hätte der Angeklagte die Gabe von Bioziden in die Anlage engmaschiger kontrollieren müssen. Der vom Angeklagten zu verantwortende Tatbeitrag sei aber «sehr gering», befand das Gericht. 


«Die wesentliche Verantwortung liegt ganz woanders», betonte der Vorsitzende Jan F. Orth. «Die Organisationsstruktur der Uniklinik in den Jahren 2019 und 2020 hinterlässt – ich kann das nicht anders formulieren – ein ganz desaströses Bild.» Obwohl allgemein bekannt gewesen sei, welch große Gefahr von der verwendeten Verdunstungskühlanlage für die Verbreitung von Legionellen ausging, sei damals in der Uniklinik völlig ungeklärt gewesen, wer für die Kontrolle des Wassers in der Anlage auf Krankheitserreger zuständig sei. «Das ist für die Kammer nicht nachvollziehbar», sagte Orth. 

Schlechte Klinik-Organisation für Ausbruch verantwortlich

«Eine Vielzahl höher angesiedelter Verantwortungsträger hat vielfache, kausale Verursachens-Beiträge zu den eingetretenen Krankheits- und Todesfällen zu vertreten», machte der Vorsitzende weiter deutlich. Im Gegensatz zu dem 60-Jährigen hätten diese aber weder auf der Anklagebank gesessen oder Verantwortung übernommen noch hätten sie zur Aufklärung des Falls beigetragen. 

Stattdessen hätten sie in Zeugenaussagen noch versucht, «die Kammer hinters Licht zu führen», ärgerte sich Orth sichtlich. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, er stehe zwar zu seiner Verantwortung, sehe sich aber «nicht in der Alleinverantwortung». Wegen bereits eingetretener Verjährung wird es in dem Fall aber zu keinen weiteren Verfahren kommen. 

Aus der Verdunstungskühlanlage war im Mai 2020 mit Legionellen belasteter Wasserdampf durch Wind und Wetter bis in ein Bettenhaus der Klinik gelangt und von Patienten eingeatmet worden. Sechs Patienten erkrankten daraufhin an Lungenentzündung. Drei von ihnen starben, drei konnten durch Behandlungen mit Antibiotika gerettet werden. 

Legionellen sind Bakterien, die bei Menschen Krankheiten auslösen können – von grippeartigen Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen. Die Erreger werden häufig durch zerstäubtes Wasser übertragen, etwa in Duschen, Whirlpools, durch Luftbefeuchter oder über Wasserhähne.