Münster (dpa/lnw) – Der juristische Streit um die Räumung eines Hochhauskomplexes in Dortmund vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) zieht sich weiter in die Länge. Der vom Gericht bestellte Gutachter ist am ursprünglich festgesetzten Fortsetzungstermin am 23. September kurzfristig verhindert, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Weiter geht es jetzt am 12. November.
Der 7. Senat des Gerichts in Münster hatte am 7. Juli in einer ersten mündlichen Verhandlung die Frage klären wollen, ob Stadt und Feuerwehr den «Hannibal» wegen Brandschutzmängeln zu Recht unmittelbar haben räumen lassen. 2017 mussten alle Bewohner ihre rund 400 Wohnungen innerhalb kürzester Zeit verlassen.
Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte in der ersten mündlichen Verhandlung im Juli eine Lebensgefahr verneint. Nach seiner Auffassung bestand keine unmittelbare Gefahr durch ein Feuer oder Rauchbildung für die Bewohner in dem Gebäude mit zum Teil 17 Stockwerken. Seine Antworten hatten bei Vertretern von Stadt und Feuerwehr für Kopfschütteln gesorgt. Das OVG vertagte sich nach der mehrstündigen mündlichen Verhandlung ohne eine Entscheidung.
Der damalige Besitzer war davon überzeugt, dass die Brandschutzmängel hätten schrittweise beseitigt werden können. Die eilige Räumung sei damals nicht nötig gewesen. Deshalb legte der damalige Besitzer Klage gegen die Entscheidung der Stadt ein.