Vor dem Landgericht Bonn sind zwei Heranwachsende angeklagt, die einen Rettungssanitäter schwer verletzt haben sollen. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Bonn sind zwei Heranwachsende angeklagt, die einen Rettungssanitäter schwer verletzt haben sollen. (Archivbild) Foto: Thomas Banneyer/dpa

Bonn (dpa/lnw) – Vor dem Bonner Landgericht hat ein Prozess gegen zwei Heranwachsende begonnen, die einen 40-jährigen Rettungssanitäter ins Koma getreten haben sollen. Den beiden 18 und 19 Jahre alten Angeklagten wird unter anderem gemeinschaftlicher versuchter Totschlag zur Last gelegt. Die Tat soll sich am 4. Juli während einer Schulabschlussfeier in Troisdorf ereignet haben.


Der Anklage zufolge versuchten die beiden jungen Männer am 4. Juli dieses Jahres, die Stadthalle in Troisdorf durch die Hintertür zu betreten. Als ihnen ein Türsteher den Zutritt untersagte, habe der Jüngere diesen beleidigt und attackiert. Ein Rettungssanitäter griff daraufhin ein, nahm den Jüngeren in den Schwitzkasten und brachte ihn zu Boden. Daraufhin nahm der 19-Jährige laut Anklage Anlauf und trat dem Sanitäter mit voller Kraft ins Gesicht.

Attacke auf Bewusstlosen

Der 40-Jährige fiel zu Boden und blieb regungslos liegen. Die Angeklagten sollen den Bewusstlosen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft dennoch mit weiteren Tritten und Schlägen attackiert haben. Als die Polizei kam, habe der 18-Jährige versucht, zu flüchten, sei aber gestützt. Noch am Tatort konnte der junge Mann festgenommen werden. Der 19-Jährige stellte sich wenig später freiwillig der Polizei.

Der Sanitäter – Vater zweier Kinder und ehrenamtlicher Feuerwehrmann – musste wegen der lebensbedrohlichen Verletzungen mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Durch den Angriff erlitt er unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades und massiven Gedächtnisverlust.

Angeklagte können sich angeblich an nichts erinnern

Die beiden Angeklagten gaben in der Verhandlung an, sich an den Angriff nicht zu erinnern. Sie ließen ihre Verteidiger Erklärungen abgeben: Demnach hatten sich beide zuvor im Schwimmbad getroffen, mehrere Flaschen Wodka, Whisky und Energiedrinks geleert und abends einen Platz zum Feiern gesucht. Was an dem Abend passiert sei, könnten sie nicht genau sagen, alles sei durch die Alkoholisierung wie durch eine Nebelwand erschienen. Die schweren Folgen des Vorfalls belasteten sie sehr, hieß es.

Im Zentrum des Prozessauftaktes stand der Sanitäter, der gleich am ersten Tag seine Zeugenaussage machte. Seine Erinnerungen seien voller Lücken, erklärte er, es seien nur Fetzen, kurze Sequenzen, die er abrufen könne. An den Fußtritt, der ihn ins Koma versetzt hatte, könne er sich komplett nicht erinnern, auch nicht an die Fahrt in die Klinik. Ob er jemals wieder in seinen Beruf zurückkehren könne – der für ihn ein Traumberuf gewesen sei – sei fraglich.

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens im Januar 2026 erwartet.