Düsseldorf (dpa/lnw) – Richter und Richterinnen in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Willen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen künftig auf Wunsch auch nach dem 67. Lebensjahr weiter arbeiten können. Die Landesregierung solle ein entsprechendes Gesetz vorlegen, heißt es in einem Antrag von CDU und Grünen für das Plenum am Donnerstag. Die Fraktionen schlagen vor, ein freiwilliges Hinausschieben des Ruhestands bis zum 69. Lebensjahr auf Antrag zu ermöglichen.
Angesichts steigender Pensionierungszahlen und sinkender Absolventenzahlen in den Rechtswissenschaften sei jede erfahrene Kraft ein Gewinn, sagte Angela Erwin, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion. Der Antrag von CDU und Grünen schaffe eine Option, aber kein Muss. Er orientiere sich an bereits bestehenden Regelungen in sieben anderen Bundesländern.
Die Grünen-Rechtspolitikerin Dagmar Hanses sagte: «Damit würdigen wir ihre Expertise und ermöglichen einen flexibleren Übergang in den Ruhestand.» Wer mit Engagement und Fachkompetenz weiterwirken wolle, solle dazu die Chance erhalten. «Gerade in Zeiten zunehmender Belastung der Justiz ist jede erfahrene Stimme ein Gewinn für unseren Rechtsstaat.»