Der Berufungsprozess zur Schumacher-Erpressung nähert sich dem Ende. (Archivbild)
Der Berufungsprozess zur Schumacher-Erpressung nähert sich dem Ende. (Archivbild) Foto: Oliver Berg/dpa

Wuppertal (dpa) – Im Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. Grund war die geplante Zeugenaussage eines Wuppertaler Ermittlers. Der 60-Jährige sollte im Berufungsprozess zu den privaten Fotos und Videos aussagen, die Michael Schumacher nach seinem schweren Unfall zeigen und mit denen die Familie erpresst worden war.


Die Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Urteil in Sicht

Das Landgericht will am kommenden Dienstag die Beweisaufnahme nach einer weiteren Zeugenaussage beenden und im Anschluss an die Plädoyers das Urteil verkünden.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Beide Seiten waren gegen das Urteil in die Berufung ans Landgericht gezogen. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe, ist inzwischen rechtskräftig.