Polizist (27) auf der Anklagebank: Er soll einem unbewaffneten Flüchtenden in den Rücken geschossen haben. (Archivbild)
Polizist (27) auf der Anklagebank: Er soll einem unbewaffneten Flüchtenden in den Rücken geschossen haben. (Archivbild) Foto: Oliver Berg/dpa

Düsseldorf (dpa) – Der Schuss eines Polizisten in den Rücken eines Flüchtenden in Düsseldorf wird den Bundesgerichtshof beschäftigten. Die Staatsanwaltschaft habe gegen den Freispruch Revision eingelegt, sagte Behördensprecherin Laura Neumann auf Anfrage. Zuvor hatte die «Rheinische Post» berichtet. 


Das Düsseldorfer Landgericht hatte den Polizisten am Montag freigesprochen. «Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen», hatte der Vorsitzende Richter gesagt. Sie seien nicht verhältnismäßig gewesen, weil keine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen bestanden habe. Dennoch sei die Tat nicht strafbar. Der Beamte habe unter dem Eindruck einer hochdynamischen Situation eine Fehleinschätzung getroffen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gefordert. Es habe keine Rechtfertigung für die Schüsse gegeben. 

Messer war Schlüsselbund

Der Beamte war im August 2024 mit einer Kollegin nachts in einen Park am Düsseldorfer Hauptbahnhof gerufen worden, weil dort ein Mann ein Pärchen mit einem Butterfly-Messer bedroht haben sollte. Das Messer entpuppte sich aber später als Schlüsselbund. 

Als die Festnahme des psychisch kranken Obdachlosen mit Hilfe eines Taser-Einsatzes misslang, hatte der Polizist drei Schüsse abgefeuert, von denen der dritte den damals 32-Jährigen in den Rücken traf. Er überlebte lebensgefährlich verletzt dank Notoperation. Der Spurenlage zufolge hatte sich der Obdachlose bereits sechs bis sieben Meter entfernt, als ihn die Kugel von hinten traf.