Im April 2025 konnte ein Kind nicht gerettet werden. (Archivbild)
Im April 2025 konnte ein Kind nicht gerettet werden. (Archivbild) Foto: Justin Brosch/dpa

Hamm (dpa/lnw) – Im Fall eines in einem Schwimmbad in Hamm ertrunkenen sechsjährigen Jungen wird es keinen Gerichtsprozess geben. Das Amtsgericht Hamm lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, sagte eine Sprecherin des Gerichts auf dpa-Anfrage. Gründe dafür könnten zunächst nicht genannt werden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte Anklage gegen mehrere Bademeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben. «Die Glocke» berichtete über die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts. 


Besucherinnen und Besucher des Schwimmbads hatten den leblosen Jungen im April 2025 an der Wasseroberfläche entdeckt. Obwohl Rettungskräfte und Schwimmbadpersonal laut damaligen Polizeiangaben sofort mit Maßnahmen zur Wiederbelebung begonnen hatten, starb das Kind im Krankenhaus. Die Polizei war von einem tragischen Unglücksfall ausgegangen.