Bochum (dpa/lnw) – Nach dem gewaltsamen Tod einer Seniorin aus Recklinghausen ist ein 21 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, die 71-Jährige am 12. Januar dieses Jahres in ihrer Wohnung erstochen zu haben.
Nach seinen Angaben hatte ihn die Rentnerin bei einem versuchten Diebstahl erwischt und laut geschrien. Da habe er Panik bekommen und zugestochen. Die Ärzte hatten laut Urteil des Bochumer Schwurgerichts später rund 50 Stichverletzungen gezählt – im Gesicht und im Halsbereich. Richter Volker Talarowski sprach von einem «kaltblütigen Mord» und einem «grauenvollen Übertöten».
«Sie sollte endlich ruhig sein»
Der ebenfalls aus Recklinghausen stammende deutsche Angeklagte will die Seniorin am Tattag besucht haben. Die beiden kannten sich flüchtig. Diese Gelegenheit habe er genutzt, um ihren Wohnzimmerschrank nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Anschließend sei die Situation eskaliert. Der erste Stich sei in den Hals der 71-Jährigen gegangen. «Sie sollte endlich ruhig sein», hatte der Angeklagte im Prozess erklärt.
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft hat das Bochumer Schwurgericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Mordmerkmale lauten auf Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.