Bonn (dpa/lnw) – Das Hafturteil des Bonner Landgerichts gegen eine Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit und verwarf die Revision der Angeklagten.
Das Landgericht hatte die 33-jährige Erzieherin vor sieben Monaten wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte mit einem 14-jährigen Jungen, den sie in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreute, in den Jahren 2020 und 2021 regelmäßig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.
Kein Freispruch trotz Plädoyers für Bewährung
In dem Prozess hatten Anklage und Verteidigung jeweils auf eine Bewährungsstrafe plädiert für die Frau, die in der Einrichtung neun Jahre tätig war. Doch eine Bewährung kam für die Bonner Richter nicht infrage. Denn ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, brauche einen ganz besonderen Schutz. «Es ist kein Freiwild», hatte der Kammervorsitzende im Urteil erklärt. Allein aus generalpräventiven Gründen müsse ein «so schlimmer Fall Konsequenzen haben».