Der Angeklagte entschuldigte sich auch im zweiten Prozess für seine Taten. (Archivbild)
Der Angeklagte entschuldigte sich auch im zweiten Prozess für seine Taten. (Archivbild) Foto: Bernd Thissen/dpa

Bochum (dpa/lnw) – Das Bochumer Landgericht hat den früheren Vize-Bürgermeister von Lünen (Kreis Unna) wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit verringerten die Richter das in einem ersten Prozess im Mai 2024 verhängte Strafmaß um drei Monate. Das erste Urteil war in der Revision vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.


Über 30 Fälle

Ende 2022 hatte eine Schülerin aus Bochum bei der Polizei Anzeige gegen den Kommunalpolitiker erstattet. Bei weiteren Ermittlungen kamen mehr als 30 Fälle ans Tageslicht, in denen es laut Urteil zu bezahlten Sextreffen zwischen dem Angeklagten und Minderjährigen gekommen war.

Der 42-Jährige bat auch im zweiten Prozess für seine Taten um Entschuldigung. Die Zeit zwischen den beiden Gerichtsverhandlungen hatte er dazu genutzt, wieder eine Arbeitsstelle zu finden, eine Therapie zu beginnen und Entschädigungszahlungen an die Opfer zu leisten.

Bewährung kam nicht in Betracht

Unter anderem deshalb verringerten die Richter jetzt das Strafmaß um drei Monate. Eine von dem Angeklagten erhoffte Bewährungsstrafe kam nach Ansicht der Kammer allerdings nicht in Betracht. Dafür wiege die Schuld einfach zu schwer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagter, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung Revision einzulegen.