Die AfD darf das Dortmunder Stadtwappen weiterhin für ihre Wahlwerbung nutzen - die Stadt geht dagegen nicht weiter juristisch vor. (Archivbild)
Die AfD darf das Dortmunder Stadtwappen weiterhin für ihre Wahlwerbung nutzen - die Stadt geht dagegen nicht weiter juristisch vor. (Archivbild) Foto: Bernd Thissen/dpa

Dortmund (dpa) – Die Stadt Dortmund macht im Rechtsstreit um das Stadt-Wappen auf Wahlplakaten der AfD einen Rückzieher. Man habe entschieden, das Verfahren zu beenden und den Eilantrag vor Gericht zurückzuziehen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.


Die AfD kann vor der Kommunalwahl am 14. September also auch weiter das Dortmunder Wappen für ihre Wahlwerbung verwenden. Das wollte die Stadt eigentlich verhindern.

Richter machten der Stadt keine großen Hoffnungen

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hatte der Stadt Dortmund zuvor in einer nicht öffentlichen Rechtseinschätzung wenig Hoffnung auf einen juristischen Erfolg gemacht, wie der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen bestätigt wurde.

Da eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wegen laufender Fristen außerdem nicht mehr rechtzeitig für den laufenden Kommunalwahlkampf gekommen wäre, habe sich die Stadt entschieden, das Verfahren zu beenden, sagte der Sprecher.

Inhaltlich sei man allerdings weiter überzeugt, dass die AfD das Wappen ohne Genehmigung nicht auf ihren Wahlplakaten verwenden dürfe. «Das Stadtwappen bleibt ein geschütztes Hoheitszeichen und ist kein Werbeträger für parteipolitische Zwecke», sagte der Sprecher. Deshalb habe die Stadt entschieden, im laufenden Wahlkampf keiner Partei die Nutzung des Logos für ihre Wahlwerbung zu erlauben.

Stadt will ihr Wappen besser schützen

Die AfD hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass die Stadt verschiedene Gruppen ungleich behandele. So sei die Nutzung des Stadtwappens bei der Gruppe «Omas gegen Rechts» toleriert worden, bei der AfD wolle die Stadt es hingegen verbieten.

Außerdem zweifelte die Partei an, dass das Dortmunder Stadtwappen – ein schwarzer Adler auf gelbem Grund – überhaupt so einzigartig sei, dass die Stadt über die Verwendung bestimmen könne.

Die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgten diesen Argumenten in ihrer vorläufigen Rechtseinschätzung weitgehend. Die Stadt kündigte an, sie werde prüfen, wie sie ihr Wappen künftig trotzdem wirksam schützen könne.