Düsseldorf (dpa/lnw) – Eine Autofahrerin, die nach einem tödlichen Unfall den Sterbenden fotografiert hatte und weitergefahren war, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Heute (10.30) geht der Prozess in eine neue Runde.
Das Amtsgericht hatte sie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert – ohne Bewährung. Sie war in Berufung gegangen. Das Verhalten der Angeklagten hatte im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt.
Die Frau soll illegal gewendet und dadurch den tödlichen Unfall verursacht haben. Damals war ein 60-jähriger Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben.
Wendemanöver
Sie habe den Unfall gar nicht mit ihrem Wendemanöver in Verbindung gebracht, es habe keine Kollision mit ihrem Wagen gegeben, hatte die Angeklagte erklärt. Den verunglückten Motorradfahrer habe sie mit ihrem Handy fotografiert und das Foto an ihren Chef geschickt, «damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab», hatte die damals 41-Jährige ausgesagt.
Das Amtsgericht hatte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt, sie vom Vorwurf der Unfallflucht aber freigesprochen: Die Situation sei unübersichtlich gewesen. Ein Gutachten hatte zudem ergeben, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war.