Der Steuerberater hatte Gelder eines Grundschulfördervereins veruntreut. (Archivbild)
Der Steuerberater hatte Gelder eines Grundschulfördervereins veruntreut. (Archivbild) Foto: Roberto Pfeil/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Das Landgericht Düsseldorf hat einen Steuerberater, der Gelder eines Grundschulfördervereins veruntreut hatte, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zuvor hatte der 59-Jährige seine Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts aus dem Januar zurückgezogen. Schon damals hatte er gestanden, die Vereinsgelder veruntreut zu haben.


Der Angeklagte war seit 2017 als selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für den Förderverein der Düsseldorfer Grundschule tätig. Er war für die Lohnbuchhaltung und den Einzug von Beträgen zuständig. Deshalb hatte er eine Vollmacht für das Vereinskonto.

Angeklagter hatte sich selbst 165.000 Euro überwiesen

Zwischen 2021 und 2022 überwies er sich dann jedoch regelmäßig Summen zwischen 1.000 und 12.000 Euro auf seine eigenen Konten – insgesamt knapp 165.000 Euro. Zusätzlich hatte er 19.000 Euro Bargeld nicht auf das Vereinskonto eingezahlt, sondern einkassiert und in Kryptowährungen investiert.

Im Berufungsprozess betonte der Angeklagte, er habe dem Verein die rechtswidrig einbehaltenen Gelder nach der Strafanzeige vollständig zurückgezahlt. Sein Verteidiger wollte einen Freispruch erreichen, weil damit der Vorsatz fehle und kein Schaden entstanden sei. Das sahen die Oberstaatsanwältin und das Gericht jedoch anders.

Nach kurzer Beratung auf dem Gerichtsflur zog der Steuerberater seine Berufung zurück und akzeptierte die vom Düsseldorfer Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe. Als Auflage muss der 59-Jährige 5.000 Euro an den Förderverein der Grundschule zahlen.