Wer muss den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop bezahlen? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich jetzt mit der Klage der Betreibergesellschaft befasst. (Symbolbild)
Wer muss den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop bezahlen? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich jetzt mit der Klage der Betreibergesellschaft befasst. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Im Streit um die Kosten für Stilllegung und Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Betreibergesellschaft mit ihrer Klage gegen Bund und Land auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des eventuellen Rückbaus des Kraftwerks bestehe nicht, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreibergesellschaft kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.


Anlass der Auseinandersetzung war eine sogenannte Feststellungsklage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, fordert von Bund und Land unter anderem die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage sowie von Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials. Die HKG berief sich dabei auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land geschlossenen Rahmenvertrag.

Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahlreichen Problemen sechs Jahre später stillgelegt worden. Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor vier Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.

Betreiber: Finanzierung nach Entscheidung weiterhin ungeklärt

Die Finanzierung der Restabwicklung des einst von Bund und Land NRW initiierten Forschungsprojekts sei mit der OLG-Entscheidung weiter ungeklärt, teilte die HKG mit. Die Gesellschafter seien über die bereits geleisteten Beiträge hinaus nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet, betonte das Unternehmen.

Man habe auch noch während des Berufungsverfahrens alle Anstrengungen unternommen, um auf dem Verhandlungsweg eine Lösung zu finden. «Die Bereitschaft dafür war jedoch auf Seiten der öffentlichen Hand leider nach wie vor nicht gegeben.» Die HKG erwarte jedoch weiter, dass Bund und Land NRW zu ihrer historischen Verantwortung für die Restabwicklung des THTR stehen. Man strebe nun umgehend Gespräche mit Bund und Land an, um eine konstruktive Lösung zu finden.