
Münster (dpa) – Eine auf der Autobahn 1 im Münsterland angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ist am 18. Juni (9.00 Uhr) Thema vor dem Verwaltungsgericht in Münster. Laut den Verkehrszeichen ist das Tempo zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Richtung Bremen auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt.
Die A1 (Köln-Bremen) verbindet Nordrhein-Westfalen mit Norddeutschland und erreicht nördlich des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück Niedersachsen. Der Kläger fordert die gerichtliche Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig ist und er sie deshalb nicht beachten muss. Nach seiner Auffassung liegen die Voraussetzungen für die Anordnung nicht vor. Laut Terminvorschau des Verwaltungsgerichts sieht das die Autobahn GmbH des Bundes als Beklagte anders. Nach ihrer Überzeugung ist die Unfallgefahr in diesem Bereich der Autobahn zuletzt gestiegen. Deshalb sei die Begrenzung gerechtfertigt.
