Essen/Karlsruhe (dpa/lnw) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Arztes zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben. Der Mediziner hatte einem schwer kranken Covid-19-Patienten im Herbst 2020 auf der Intensivstation Kaliumchlorid in tödlicher Dosierung verabreicht, um dem Mann nach Aussage der Verteidigung das Sterben zu erleichtern. Das Landgericht Essen hatte den Mediziner deshalb im November 2021 schuldig gesprochen.
Die Bundesrichter sahen es aber als nicht einwandfrei belegt an, dass der 47-jährige Patient tatsächlich an der Injektion starb. Zuvor waren bereits die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet worden. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln.
Straffrei dürfte der Mediziner aber nicht davon kommen: In zwei weiteren, ähnlich gelagerten Fällen war er wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen worden. Dieses Urteil bestätigte der BGH und verwarf die Revision. Es ist damit rechtskräftig.
Der Verteidiger des Mediziners hatte argumentiert, das zulässige Abschalten der Geräte habe zum Tod geführt, nicht die Injektion des Kaliumchlorids. Das Medikament habe den Sterbevorgang abmildern sollen. Ob es aber überhaupt noch eine Wirkung entfalten konnte, sei unklar. Außerdem sei mit der Ehefrau zuvor eine palliative Sterbebegleitung besprochen worden.
Ein Krankenpfleger hatte Alarm geschlagen, er hatte den Patienten aus dem niederländischen Venlo noch nicht abgeschrieben. Der Arzt soll der Ehefrau dagegen erklärt haben, dass keine Hoffnung mehr bestehe.