Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Foto: Martin Höke/dpa

Düsseldorf (dpa) – Für die tödlichen Schüsse auf einen Uber-Fahrgast in Düsseldorf hat der Staatsanwalt 13 Jahre Haft wegen Totschlags und anschließende Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten beantragt.


Der Angeklagte sei nicht nur wegen versuchten Totschlags vorbestraft, sondern «nach Gutachtermeinung eine besonders gewaltbereite Person mit großem Vernichtungswillen», sagte der Staatsanwalt. «Der Mann ist hochgefährlich und hat ein hohes Rückfallrisiko», zitierte er den Gutachter.

Der 24-jährige Deutsch-Türke aus dem Saarland, der zuletzt in Hessen wohnte, war knapp zwei Wochen nach den tödlichen Schüssen im hessischen Wetzlar festgenommen worden. Im Prozess am Landgericht Düsseldorf hat er zu den Vorwürfen geschwiegen.

 

Laut Anklage hatte der 24-Jährige dem späteren Opfer, einem Mann aus Kamerun, vor einem Hotel am Düsseldorfer Hauptbahnhof aufgelauert – in Begleitung von drei Männern und seiner Mutter. Den Ermittlungen zufolge war der Angeklagte zuvor von dem polizeibekannten Trickbetrüger mit dem sogenannten Geldwaschtrick um knapp 5.000 Euro betrogen worden.

Zu fünft sollen der Angeklagte, ein Bruder, ein Onkel, seine Mutter und deren Lebensgefährte am 12. März nach Düsseldorf gefahren sein und vor dem Hotel gewartet haben. Mithilfe der Familie habe er sich das Geld zurückholen wollen, hatte einer der Mitfahrer der Polizei erzählt. Als der Kameruner erschien, soll es ein kurzes Wortgefecht gegeben haben.

Streit am Hoteleingang

Laut Anklage tauchte der 49-Jährige eine Stunde später wieder am Hoteleingang auf, sprang in einen Wagen des Fahrdienstleisters Uber und versuchte zu flüchten. Der Angeklagte und seine Begleiter sollen den Wagen zu Fuß verfolgt haben. Als das Auto an einer roten Ampel hielt, soll der 24-Jährige viermal auf den Kameruner auf dem Rücksitz geschossen haben.

Für den Staatsanwalt bestehen keine Zweifel daran, dass der 24-Jährige geschossen hat. Er war bereits 2019 wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.

 

Bei der Tatwaffe handelt es sich laut Anklage um eine halbautomatische Selbstladepistole vom Typ Beretta 70. Sie war bei einer Durchsuchung im hessischen Bad Soden in dem Zimmer entdeckt worden, indem der 24-Jährige bei seinem Onkel lebte. Einen Waffenschein soll der Angeklagte nicht besitzen, weshalb ihm auch illegaler Waffenbesitz vorgeworfen wird.